Firma Mustermann
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MIETKONDITIONEN: 


Kaltmiete pro qm : 5,01 €                  


Betriebskosten pro qm: 2,14 €


Kaltwasser pro Person: 30,-- €

Anzahl

Wohnungen

Zimmer

qm

Kaltmiete

Betriebskosten

Summe Miete

ohne Kaltwasser

6 x

2,5

58,31

292,13 €

124,78 €

416,91 €

13 x

3,5

79,91

400,35 €

171,01 €

571,36 €

10 x

4,5

91,55

458,67 €

195,92 €

654,59 €

 3 x

5,5

115,54

578,86 €

247,26 €

826,12 €


        ENERGIEAUSWEIS:


Straße

Hausnr.

Energieausweisart

Heizart

kWh

Baujahr

Louise-Schröder-Str.

1

Bedarfsausweis

Fernwärme

149,0

1973

Louise-Schröder-Str.

3

Bedarfsausweis

Fernwärme

155,8

1973

Louise-Schröder-Str.

3a

Bedarfsausweis

Fernwärme

141,9

1973

Louise-Schröder-Str.

5

Bedarfsausweis

Fernwärme

144,5

1973

Louise-Schröder-Str.

5a

Bedarfsausweis

Fernwärme

146,1

1973


ERLÄUTERUNG:

Im Jahr 2019 wurden die Betriebskosten erstmalig seit dem Jahre 2014 erhöht!!!   
Alle   Angaben sind Kosten pro Monat.   
Die   Kaltwasserkosten sind ein Pauschalbetrag pro Monat pro Person, die einmal im Jahr (September) nach der Jahresabrechnung der markE / Enervy durch unser Computerprogramm abgerechnet werden.   
Alle   weiteren Energiekosten  Strom mit dem Versorger mark E / Enerviegruppe und

Fernwärme mit dem Versorger eon / INNOGY, DORTMUND bzw. HAMBURG   
muss der Mieter als eigenständiger Vertragspartner bei diesen Firmen selber tragen.  


Seit Januar 2010 ist die gewerbliche Treppenhausreinigung im Betriebskostenpreis integriert.  

Seit November 2010 ist der gewerbliche Winterräumdienst im Betriebskostenpreis integriert.

 

Haustierhaltung in zumutbarem Rahmen ist erlaubt, bedarf aber der individuellen Zustimmung durch den Vermieter! 


Es muss keine Kaution gezahlt werden!  



Die   Betriebskostenkonditionen werden jedes Jahr nach Eingang der Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Hagen und der Versicherungsrechnungen  per Monat Februar neu berechnet und gelten für 12 Monate von Monat März des aktuellen Jahres bis Monat Februar des Folgejahres.  


In den Betriebskosten sind enthalten:   

  •   Grundsteuer  
  •   (Quelle:   Grundbesitzabgabenbescheid) 
  •   Straßenreinigung  
  •  (Quelle:   Grundbesitzabgabenbescheid)   
  •   Müllabfuhr 
  •  (Quelle:   Grundbesitzabgabenbescheid)   
  •   Trinkwassersteuerung und Überwachung
  •  (Quelle:   monatliche Rechnung)
  •   Sach-   & Haftpflichtversicherungen   
  •  (Quelle:   Versicherungsjahresrechnungen)   
  •    Gartenpflege   
  •   (Quelle:   Unternehmerrechnungen)   
  •    Treppenhausreinigung 
  •  (Quelle:   Unternehmerrechnungen)   
  •   Winterdienst  
  •  (Quelle:   Unternehmerrechnungen)   
  •  Umlageausfallwagnis   => 2   %
  •  Treppenhausstrom 
  •  (Quelle:  Jahres RG  ENERVY)  


Da die Berechnung der Betriebskosten im Februar stattfindet und dadurch alle Kosten fixe sind, bedarf es keiner Betriebskostennachberechnung nach Ablauf des Abbrechnugszeitraums !!!  



 

 


  




 
 
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